Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Eine erfolgversprechende Möglichkeit, die Anwaltskosten der Kindesmutter durch einen gesonderten Prozess in Rechnung zu stellen, sehe ich nicht:
Soweit die Kindesmutter die "Erhöhung" des Kindesunterhalts im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht hat, müsste dies im Rahmen der gerichtlichen Kostenentscheidung mit berücksichtigt worden sein. Der Richter entscheidet, wer welchen Anteil an den Verfahrenskosten zu tragen hat. Wenn diese Entscheidung zur Folge hat, dass Sie einen entsprechenden Anteil der Kosten zu tragen haben, lässt sich dies nicht durch ein gesondertes Verfahren rückgängig machen. Der Ausgleich entsprechend der richterlichen Kostenentscheidung erfolgt, soweit der Richter nicht entscheidet, dass jeder seine Anwaltskosten selber trägt ("Kostenaufhebung"), über das Kostenausgleichsverfahren, das der im Verfahren beauftragte Anwalt üblicherweise veranlasst. Nur hierüber können Sie, falls der Richter die Kosten entsprechend verteilt hat, einen Titel gegen die Gegnerin erhalten. Dies müsste Ihr Anwalt, wenn die Kostengrundentscheidung des Gerichts entsprechend ausgefallen wäre, aber umgehend veranlasst haben.
Sollten die Kosten für die außergerichtliche Geltendmachung des Kindesunterhalts angefallen sein, sehe ich ebenfalls keine erfolgversprechende Ersatzmöglichkeit: Kosten der außergerichtlichen Interessenvertretung können nur in Ausnahmefällen, z. B. bei Verzug oder im Rahmen des Schadensersatzrechts geltend gemacht werden. Die Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen gehört nicht hierher. Demjenigen, der mit offenbar ungerechtfertigten Ansprüchen konfrontiert wird, steht es frei, zur Abwehr auf eigenen Kosten einen Anwalt zu beauftragen oder die Ansprüche selber und damit kostengünstig zurückzuweisen.
Ich bedauere, Ihnen keine für Sie günstigere Auskunft geben zu können.
Dennoch hoffe ich, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
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