Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ohne nähere Einzelheiten zu kennen, kann ich zu den Erfolgsaussichten einer Klage in Ihrem Fall natürlich keine Aussage treffen. Wenn Sie allerdings keinen Anwalt einschalten und es kommt in der Güteverhandlung tatsächlich zu einem Abfindungsvergleich, entstehen - abgesehen von den Zustellungskosten von rd. EUR 15,00 - keine weiteren Kosten für Sie. Das Kostenrisiko ist also gering. So betrachtet kann sich die Einreichung der KLage also lohnen.
Ob es allerdings zu einem Abfindungsvergleich kommen wird, hängt von vielen Faktoren ab: Zunächst einmal müssten Sie überhaupt Kündigungsschutz haben (Beschäftigungsdauer mehr als 6 Monate - in Ihrem Fall kein Problem - sowie regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt - wäre zu prüfen); weiter müssen Ihre Aussichten, das Kündigungsschutzverfahren zu gewinnen, gut sein (also besser als 50%) und schließlich muss der Arbeitgeber bereit sein, überhaupt eine Abfindung zu zahlen. Er ist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet. Es gibt nämlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung.
Was in dem Kündigungsschreiben hinsichtlich des Kündigungsgrundes steht, ist ohne Belang, da der Kündigungsgrund nicht bezeichnet werden muss. Er muss nur da sein und ggf. vor Gericht nachweisbar.
Wenn Sie Klage erheben wollen, beachten Sie bitte die 3-Wochen-Frist: Wenn Sie die Kündigung gestern, also am 24.07.2006, erhalten haben, läuft die Frist zur Klageerhebung in Ihrem Fall am 14.08.2006 ab. Bis dahin muss die Klage bei dem zuständigen Gericht eingegangen sein, ansonsten wäre die Kündigung nicht mehr angreifbar.
Beachten Sie bitte auch, dass die Klage beim Arbeitsgericht, nicht beim AG (Amtsgericht) einzureichen ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen hinreichend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
v. Bredow
Rechtsanwalt
FAchanwalt für Arbeitsrecht