Guten Abend, Ich(Geburtsjahr 1950) bin Vater von 2 Söhnen(17 und19),durch eine Rückenverletzung wurde ich bereits Ende der 90er Jahre berufsunfähig und bekam dafür eine Rente,seit 2010 bin ich nun "richtiger" Rentner.Meine Frau starb früh und ich habe somit meine Kinder alleine aufgezogen.Weil das südspanische Klima auch besser für meinen Rücken ist,bin ich mit den Buben nach Andalusien gezogen.Ich habe weiterhin Kindergeld bezogen,da ich von einem Merkblatt der Familienkasse die Info erhielt,dass ich auch als Rentner im europäischen Ausland weiterhin Anspruch auf Kindergeld habe.Meinen deutschen Wohnsitz was im Haus meines Schwagers ist behielt ich. ... Bei meinem letzten Antrag auf Weiterzahlung von Kindergeld wurde ich jedoch von der Familienkasse darauf aufmerksam gemacht,dass ich evtl. gar kein Anrecht auf dieses Kindergeld bekommen habe.Viele Formulare habe ich seitdem ausgefüllt,doch bekam ich jetzt eine Rückforderung des Kindergeldes meiner beiden Söhne,wenn ich nicht innerhalb einer Frist eine Erklärung über meinen Wohnsitz abgebe..Ich habe allerdings schon alles erklärt und natürlich habe ich keine Stromrechnungenetc von Deutschland,da ich ja hauptsächlich in Spanien bin.Ich habe mehrmals gebeten eine Nummer von einem Sachbearbeiter zu bekommen,der mir doch erklärt warum ich denn keinen Anspruch hätte.Meines Wissens und diese Info bekam ich von einer Mitarbeiterin des Servictelefones der Familienkasse bestätigt,habe ich als deutscher Rentner Anspruch auf das Kindergeld,auch bei spanischem Wohnsitz,da ich als Rentner uneingeschränkt steuerpflichtig bin..Wie auch immer,ich habe also ein letztes Formular erhalten indem ich nun eine vollausgestattete Wohnung in Deutschland nachweisen,eine Erklärung wie oft ich in Deutschland bin abgeben,eine Bescheinigung vom Finanzamt bringen und einen genauen Rentenbezugnachweis bringen,soll.Immerwieder wird darauf hingewiesen,dass ich ja eine richtige Wohnung etc in Deutschland brauche. ... Ich kann ja keine vollausgestattete Wohnung nachweisen.Stimmt es,dass ich dann keinen Anspruch auf Kindergeld habe?