Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne auf Grundlage der angegebenen Informationen im Rahmen einer Erstberatung verbindlich wie folgt beantworten möchte.
Ein Anspruch auf Kindergeld ist für im Ausland lebende Deutsche für diejenigen Deutschen möglich, die eine Rente nach den deutschen Vorschriften erhalten. Rechtsgrundlage ist § 1 BKGG. Nach Ihren Schilderungen beziehen Sie eine Rente nach deutschen Vorschriften, weshalb auch ein Anspruch auf das Kindergeld besteht.
Voraussetzung ist, dass das oder die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz in Deutschland oder einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben. Das ist auch der Fall.
Der Anspruch auf Kindergeld besteht somit.
Wie kann ich jetzt weiter vorgehen?
Gegen den Rückforderungsbescheid müssen Sie Widerspruch erheben. Dazu müssen Sie die Frist von einem Monat ab Zugang des Bescheids beachten, sonst wird der Bescheid rechtskräftig. Es empfiehlt sich den Widerspruch zu begründen. Hier kann Ihnen ein Anwalt helfen. Gerne können Sie sich dazu an mich wenden.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer kostenlosen Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann auch unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc.
Bitte beachten Sie, dass die Ergänzung oder Änderung des Sachverhalts zu einer vollkommen anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
René Piper
Rechtsanwalt