.: Kündigung des Verlagsvertrages mit dem xxx-Verlag, vertreten durch Herrn xxx, betr. das Buch xxx Hiermit kündige ich den Verlagsvertrag mit dem xxx-Verlag, vertreten durch Herrn xxx, nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/314.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 314 BGB: Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund">§ 314 BGB</a> (Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund) ab sofort bzw. zum juristisch nächstmöglichen Zeitpunkt. ... Sollte eine gütliche Einigung auf diesem Wege nicht möglich sein, und dieses Kündigungsschreiben bzw. diese Kündigung des Verlagsvertrages nicht akzeptiert werden, behalte ich mir vor, anwaltlichen bzw. juristischen Beistand einzuholen. 2. was ist mit der Frage der Restbestände, dürfen die vom Verlag noch ab verkauft werden oder kann ich dagegen auch Widerspruch einlegen?