Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne beantworte ich ihre Anfrage wie folgt.
Es kommen zwar immer Ausnahmefälle die eine Rückzahlung ausschließen können in Betracht, entscheidend ist aber welche in ihrem konrekten Fall überhaupt relevant werden könnten.
Grundsätzlich sehe ich aufgrund der vereinbarten Modalitäten keine Möglichkeit mittels "normaler" Kündigung ihrerseits die Rückzahlung zu verhindern.
Um die Rückzahlung zu umgehen, kommen evtl. besondere Umstände in Betracht, wie beispielsweise dass der AG durch sein eigenes Fehlverhalten die Kündigung durch den AN verschuldet hat.
Ich hoffe Ihnen mit meiner ersten Einschätzung geholfen zu haben.