Auflösungsvertrag bei Wiederaufnahme der Beschäftigung in Teilzeit nach Elternzeit
vom 12.4.2005
20 €
Historischer Preis
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Ich habe die letzten beiden Jahre der Elternzeit voll genommen. ... Davon hänge die Weiterbeschäftigungng meiner Elternzeit- Vertretung ab. ... Zudem würde das Gesetz sie nur verpflichten, mir meine Stelle zurückzugeben, wenn ich im vollen Stundenumfang und im Schichtdienst, entsprechend meines Vertrages, zurückkehren würde.