fehlerhafte Stromabrechnung durch defekten Zähler
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Der Zähler wurde laut Unterlagen im Mai 2009 ausgetauscht, in der Jahresabrechnung 2009 wurde noch ein Verbrauch ausgewiesen, d.h. anfangs funktionierte dieser neue Zähler. Im Abrechnungszeitraum 2010 wurde ebenfalls noch ein Verbrauch ausgewiesen, allerdings deutlich niedriger, d.h., im Laufe des Jahres muss der Zähler dann versagt haben, ab Abrechnungszeitraum 2011 dann kein Verbrauch mehr.