Mahnbescheid & Vollstreckungsbescheid
| 31.08.2006 11:58
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
13:42
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt:
Am 03.08.2006 bekam ich ein Schreiben von einem Inkasso-Büro, das Sie eine Forderung gegenüber mir in Höhe von ca. 330 € hätten und ich dies doch schnell begleichen soll. Da ich nicht wusste, warum ich zahlen soll stelle ich Nachforschungen an.
Die Forderung stammt aus dem Jahr 2003 als ich Student war und im Studentenwohnheim ein Kabelmodem gemietet hatte. Mag auch sein, das damals meine Kündigung per Fax nicht rechtzeitig bei dem Kabelnetzbetreiber eingegangen ist. Der Vertrag wurde auf jeden Fall im November 2003 seitens des Gläubigers gekündigt (so sagte das Inkasso-Büro), da ich auch die Lastschriften der Monate August und September zurückzog.
Grund meiner Kündigung war ein studentischer Auslandsaufenthalt ab August 2003. Die Abmeldebestätigung des Wohnsitzes (Studentenwohnheim) erhielt ich am 11.09.2003 von der Stadt. Die künftige Wohnungsanschrift im Ausland, sowie mein "Erstwohnsitz" bei meinen Eltern war auf der Bestätigung vermerkt.
Meine Nachforschungen ergaben jetzt, das beim Amtsgericht in Mayen ein Mahnbescheid und ein Vollsteckungsbescheid in dieser Sache vorliegen, diese wurden am 08.06.04 bzw. am 27.04.04 an die Wohnheimsadresse zugestellt. Wobei ich diese nie erhalten habe, da ich ja dort nicht mehr wohnte. Nachdem ich auf den Vollstreckungsbescheid nicht reagiert habe, schrieb dann auch noch der Gerichtsvollzieher (auch an die Wohnheimsardesse) und deshalb liegt jetzt ein titulierter Haftbefehl vor, der vom Inkasso-Büro jedoch nicht "aktiviert" wurde.
Die Schuld, die ich gegenüber dem Gläubiger habe, würde ich schon anerkennen, da ich nicht beweisen kann, das mein Kündigungsfax angekommen ist. Nachdem ich nichts mehr von dem Gläubiger gehört habe, dachte ich die Sache sei erledigt.
Nun meine Frage:
Was kann ich tun? Dem Amtsgericht schreiben, das ich Einspruch gegen den Vollstreckungs- bzw. Mahnbescheid einlege und Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand fordere?
Kommt dann eine Gerichtsverhandung, bei der ich noch nen Anwalt brauche? Wie kann ich den Haftbefehl aus der Welt schaffen?
Was raten Sie?