Sehr geehrter Ratsuchender,
da offenbar ein vollstreckbarer Titel gegen Sie nun besteht und Sie nach Ihrer Darstellung die Kündigung nicht werden beweisen können, werden Sie kaum erfolgreich gegen den Vollstreckungsbescheid angehen können.
So ärgerlich es ist; hier sollten Sie dann schnell den Gesamtbetrag zahlen, um weitere unnötige Kosten (und die Vollstreckung des Haftbefehls) zu vermeiden.
Ich bedauere, Ihnen keine bessere Mitteilung zukommen zu lassen; "Schönfärberei" bringt Sie aber hier nicht weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Diese Antwort ist vom 31.08.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Hallo Frau True-Bohle,
wie gesagt, geht es mir auch nicht um die Kosten aus dem Vertrag, den ich mit dem Gläubiger abgeschlossen hatte, ich würde dies ja auch samt Verzugszinsen zahlen. Jedoch um die Summe, die dann Gericht und Inkasso-Büro daran verdienen, weil irgendjemand seinen Job nicht richtig macht. (Sei es Postbote oder Amtsgericht bei der Zustellung der Bescheide!). Sowie das mir ein Haftbefehl anlastet und dies dann auch in meinen "Akten" so vermerkt ist!
Dieses ist mir schon klar; nur basiert alles auf den nach Ihrer Darstellung nicht angreifbaren Titel, und genau das ist das Problem.
Denn die Folgekosten sind dann nach meiner Auffassung erstattungsfähig und werden von Ihnen zu zahlen sein.
Sie sollten versuchen, ggfs. noch einen Vergleich mit den Gläubiger, bzw. dem Inkassobüro auszuhandeln, wonach bei Einmalzahlung ein Teil der Schuld erlassen wird. Die Gegenseite muss isch aber nicht darauf einlassen.
Alles andere würde nicht erfolgsversprechend sein und weitere Kosten hervorrufen.