Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie werden für Ihre Scheidung wohl Prozesskostenhilfe beanspruchen können, so dass der Staat die Kosten Ihres Scheidungsverfahrens übernehmen wird und Sie allenfalls geringe Raten werden zahlen müssen, wenn Sie nicht völlig kostenfrei bleiben. Am besten sprechen Sie erst einmal beim Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie wohnen, vor, legen Nachweise über Ihre Einkünfte und Verbindlichkeiten vor und bitten um Ausstellung eines Beratungshilfescheins zwecks Beratung durch einen Rechtsanwalt zur Regelung Ihrer Trennung und Vorbereitung Ihrer Scheidung. Wenn Sie den Beratungshilfeschein bekommen haben, können Sie einen Anwalt Ihrer Wahl aufsuchen, dessen Tätigkeit kostet Sie, solange es nicht zum Gericht geht, dann lediglich 10,00 EUR.
Mit dem Anwalt besprechen Sie die Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens einschließlich der Stellung eines Prozesskostenhilfeantrags. Wenn Sie einen Beratungshilfeschein bekommen haben, wird Ihnen auch Prozesskostenhilfe für das Scheidungsverfahren gewährt werden. Die Scheidung wird Sie dann nichts oder nur sehr geringe monatliche Raten kosten.
Wenn Sie warten, bis Ihre Wohnung verkauft ist, kommt es darauf an, ob Ihnen vom Erlös auch angesichts etwaiger sonstiger Verbindlichkeiten genügend Geld bleibt, um die Prozesskosten zu finanzieren. Wenn sich jetzt schon abzeichnet, dass Sie dann die Privatinsolvenz einleiten müssen, können Sie aber damit rechnen, auch dann Prozesskostenhilfe zu erhalten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Diese Antwort ist vom 18.05.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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