Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich haften Sie als Gesamtschuldner, wenn Sie beide als Mietvertragsparteien im Mietvertrag stehen. Das bedeutet: Für alle Schulden müssen beide haften, können also beide in Anspruch genommen werden und müssen das dann untereinander regeln. Richtig ist also im Grunde genommen, dass Sie die Hälfte der Kosten tragen werden müssen, wenn diese Kosten zur Verteidigung wegen des Schimmel notwendig waren und Sie auch verteidigt wurden.
Das Mietverhältnis werden Sie nur los, indem eine Mietaufhebungsvereinbarung mit Ihrem Ex-Partner sowie dem Vermieter zustande kommt. Alternativ müssten Sie und Ihr Ex-Partner gemeinsam kündigen. Wenn er nicht kündigen will, müssten Sie Ihn mit einer Klage auf Zustimmung zur Kündigung zur Abgabe der Kündigungserklärung zwingen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Herwig Schöffler
Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Tel: 0341-90227294
Web: https://www.rechtsanwalt-schoeffler.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Herwig Schöffler
Sehr geehrter Herr Schöffler, vielen Dank für ihre Antwort. Ich habe mit ihm vereinbart das ich die Hälfte der Kosten trage. Er will jetzt ein Vertrag mit mir darüber morgen machen. Nur ich weiß es nicht was darauf stehen soll das für mich später keine Nachteile bringt. Meine Sorgen sind das er davon profitiert und am Ende für Sachen die ich eventuell nicht einverstanden bin mehr bezahlen muss. Worauf sollte ich ich diesem Fall achten ? Können sie mir helfen mit eventuell eine Vorlage?
Ich kann Ihnen nicht empfehlen einen Vertrag zu unterzeichnen, der die gesetzliche Regelung manifestieren soll, denn im Zweifelsfall steht darin mehr als das, was der gesamtschuldnerischen Haftung entspricht.
Ich habe dafür keine Vorlage, kann Ihnen nur empfehlen, wenn Sie etwas unterzeichnen, dann sehen Sie zu, dass die Geldbeträge konkretisiert sind und auch der Grund, weshalb Sie mithaften klar umrissen ist. Dabei gilt: Je eher es für Sie als Laie unmissverständlich ist, desto eher wird auch Anwälten / Gerichten kein Auslegungsspielraum verbleiben.
Sehr geehrter Herr Schöffler, vielen Dank für ihre Antwort. Ich habe mit ihm vereinbart das ich die Hälfte der Kosten trage. Er will jetzt ein Vertrag mit mir darüber morgen machen. Nur ich weiß es nicht was darauf stehen soll das für mich später keine Nachteile bringt. Meine Sorgen sind das er davon profitiert und am Ende für Sachen die ich eventuell nicht einverstanden bin mehr bezahlen muss. Worauf sollte ich ich diesem Fall achten ? Können sie mir helfen mit eventuell eine Vorlage?
Dazu können Sie mich gerne morgen anrufen 0341 90 227 294, dann mache ich dazu ein Extra-Angebot. Sie können auch das hochladen, was er Ihnen vorlegen will. Solange ich nicht weiß, was in diesem Vertrag stehen wird, kann ich dazu auch nichts sagen. Die gesetzliche Regelung ist allerdings gerecht, so dass ich zunächst keinen Grund sehe, um einen solchen Vertrag zu machen.