Ich habe eine Frage zu dem Thema Erbrecht: Rahmen: Meine Eltern, geben wir hier mal durchweg fiktive Namen, Uwe & Petra, haben meinen Bruder Lars meinem zweiten Bruder Felix und mich (Max) in Form eines Berliner Testamentes als Schlusserben eingesetzt, mit der Maßgabe, dass der letzt Überlebende meiner Eltern frei über das komplette Vermögen (sei es Kapital auf Konten, Immobilien gewerblich, nicht gewerblich) verfügen darf. ... An für sich eine klare Sache, der zuletzt überlebende meiner Eltern verfügt über das gesamte Vermögen und kann laut Testament auch über alles entscheiden da es keine Quotenregelung gegenüber den den Kindern gibt für den letzt überlebenden,bzw der beiden Eltern, wieviel in jedem Fall den eigenen drei Kindern je verbleiben muss) PROBLEMSTELLUNG: Ich suche ein entsprechenden Kontrollmechanismus der diese Problemstellung (aus meiner Sicht) verhindern soll.