Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt.
Die beiden Sätze widersprechen sich nicht.
Mangels Testament erben beide gesetzlichen Erben je 1/2.
Die Tochter muss sich jedoch den Wert der Schenkung des Grundstücks anrechnen lassen.
Eventuelle Zahlungen der Tochter an den Sohn sind ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn die Tochter letztlich mehr erhalten hat.
Mit der Anrechnungsklausel (1. Satz) sollen beide Geschwister gleich behandelt werden. Diese Gleichbehandlung geht aber nicht soweit, dass die Tochter irgendwelche Zahlungen leisten muss (2. Satz).
Für eine abschließende Bewertung müsste der gesamte Vertrag geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt