erstmal der sachverhalt: am 25.08.2007 wurde unsere tochter geboren. vor antritt der elternzeit hatte ich mit meinem arbeitgeber (ag) bereits vereinbart und in schriftlicher form auch erhalten, dass ich 2 jahre elternzeit nehme. ein jahr bleibe ich hiervon zu hause und das andere jahr werde ich in teilzeit (15,2 stunden) arbeiten. ich weiss das ich vom 25.8.2008 - 25.8.2009 dort in teilzeit arbeite. meine fragen sind nun folgende: am 25.8.2009 läuft die elternzeit ab. da ich nun bereits weiss das ich keine vollzeit mehr arbeiten kann, ist meine frage wann ich meinem ag hiervon in kenntnis setzen muss. meines wissens 3 monate vor beendigung der elternzeit, also wäre dies dann spätestens der 25.5.2009, oder? ... dies wäre aber die schlichtweg schlechteste idee da ich bei einer eigenen kündigung 3 monate kein arbeitslosengeld erhalten würde. wenn ich die teilzeit anfordere und mir wird nun vollzeit angeboten und ich nehme dies nicht an, was sind dann die konsequenzen meines ag. gesetz dem falle das ich nun vor beginn meiner teilzeitbeschäftigung einen anderen job finden würde, habe ich dann das recht zu kündigen? ... gehe ich auch recht der annahme, dass wenn ich einen neuen job finden würde, der neue arbeitgeber das eine jahr elternzeit nicht "übernehmen" muss, da dies eine vereinbarung und absprache mit dem "alten" arbeitgeber gewesen ist?