Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie haben einen Anspruch auf Abgeltung der anteiligen 5 Urlaubstage.
Gem. § 7 Abs. 4 BUrlG ist der Urlaub abzugelten, der aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden konnte.
Sie hatten einen anteiligen Urlaubsanspruch von 5 Tagen für das Jahr 2007. Wäre das Arbeitsverhältnis nicht beendet worden, hätten Sie diesen, sofern die Erkrankung nicht das ganze Jahr 2007 andauert, später noch nehmen können.
Ich gehe davon aus, dass Sie mittlerweile wieder gesund sind. Demnach wäre Ihr Urlaubsanspruch bei Fortführung des Arbeitsverhältnisses erfüllbar gewesen und nicht untergegangen, so dass der Arbeitgeber den nicht genommenen Urlaub abgelten muss.
Wären Sie nur 3 Tage krankgeschrieben gewesen, hätten Sie 2 Tage Urlaub in natura nehmen können. Die weiteren 3 Tage wären wiederum abzugelten gewesen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung vermittelt zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Stefanie Helzel
- Rechtsanwältin -
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