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Kündigungsfrist Wohnung nach 18 Jahren

| 1. April 2015 17:42 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Mikael Varol

Zusammenfassung

Die Frage betrifft die Kündigungsfrist von sogenannten Altmietverträgen.

ich werde im Sommer 2015 aus meiner Mietwohnung ausziehen. Bei meinem Mietvertrag handelt es sich um einen Vordruck, unterschrieben wurde er am 14.3.1997. Er beinhaltet eine Staffelung der Kündigungsfristen zwischen 3-12 Monate. Er läuft auf unbestimmte Zeit, nach 10jähriger Mietdauer (was bei mir der Fall ist) soll die Kündigungsfrist 12 Monate betragen.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wurden die Kündigungsfristen per Gesetz geändert. Können Sie mir bitte mitteilen, welche Kündigungsfrist ich nach so langer Mietzeit habe und welche 'Schönheitsreparaturen' ich durchführen muss (ich habe bei meinem Einzug alles gemalert, Türrahmen und Heizkörper lackiert, Teppichboden gereinigt).
Vielen Dank



Einsatz editiert am 01.04.2015 17:52:53

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grund Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:

Gemäß § 573c Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB können Sie unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses stets mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Kündigung ist danach spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

Ob Sie Schönheitsreparaturen durchführen müssen, hängt von den Regelungen in Ihrem Mietvertrag ab und kann pauschal nicht beantwortet werden. Wenn Sie mir die Regelung zu den Schönheitsreparaturen mitteilen, dann kann ich hierzu eine Aussage treffen.

Bewertung des Fragestellers 9. April 2015 | 16:45

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