Wer trägt voraussichtl. die Kosten eines Verfahrens? ... Die Gläubigerin machte geltend, am 11.11.04, 23.03.05 sowie 20.10.05 Mahnschreiben geschickt zu haben. 10.12.06: Meine Überweisung der Hauptforderung 12.12.06: Inkasso-Büro fordert die verbleibenden Nebenkosten von 83,97 € 13.12.06: Mein Brief an das Inkasso-Büro: Begründung, die Nebenforderungen nicht anzuerkennen, Hinweis auf falsche und veraltete Adresse 27.12.06: Anwaltliches Schreiben: zu den bisherigen Kosten werden noch 32,50 € nach RVGVV Nr. 2400 sowie 6,5 € Post-/Telekommunikationsentgelte erhoben. 28.12.06: Mein Brief an RA: erneute Mitteilung der Gründe, die Nebenforderungen abzulehnen 09.01.07: Schreiben RA: Es sei „ziemlich unglaubwürdig, dass sämtliche Post über diesen Zeitraum nicht bei Ihnen angekommen sein soll“.