Die Streitfrage ist nun, wie berechnet sich nun mein zustehender Jahresurlaub für 2013, wo kann man das konkret nachlesen (eventuell Urteil), a) nach Tarifvertrag, 25 Tage / 12 Monate * 9 Monate = 18,75 also 19 Tage, b) berechnet wie in a), jedoch auf 20 Tage erhöht, (Mindesturlaub nach BUrLG), c) 12tel-Regelung wird nur auf die Mehrurlaubstage angewandt, also 20 Tage Mindesturlaub, nach BUrLG + 4 Tage = 24 Tage ( 5 Tage / 12 Monate * 9 Monate = 3,75 also 4 Tage), d) die 12tel-Regelung ist generell nicht wirksam, da Verstoß gegen BUrLG, also 25 Tage, oder gibt es eine ganz andere Antwort?