Anspruch Alg I nach Teilzeitbeschäftigung, befristete Tätigkeit
vom 24.6.2005
30 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Da ich gedenke Elternzeit zu beantragen (ab August 05), wäre ein unbefristeter Vertrag natürlich von Vorteil, aber 2.da ich leider davon ausgehen muss, dass der befristete Vertrag nach beantragter Elternzeit nicht verlängert wird, also am 31.12.05 endet, werde ich ab 01.01.06 ALG I beantragen müssen.