Mit Datum vom 16.03. erreichte mich dann eine Rechnung des Rechtsanwaltes i.H.v. 250,46 € mit folgender Auflistung: Gegenstandswert: 2.442,49 € 1,0 Mahnverfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG 161,00 € Auslagenpauschale 20,00 € 16 % MwSt. 28,96 € Gerichtskosten 40,50 € In einem Telefonat mit dem RA wurde mir erkärt, dass ich die Summe wegen der entstandenen Kosten zu begleichen habe, da der RA bereits am 15.02. beauftragt wurde - Fristsetzung natürlich inbegriffen, allerdings ohne den Hinweis Mahnung. ... Muss ich die ca. 220 € des von mir zerissenen Schreibens des Amtsgerichtes oder tatsächlich die 250,46 € der nunmehr aktuellen RA-Rechnung zahlen?