Unterhalt Volljärigen Sohn ( Student ) Berlin.
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Sehr geehrte Damen und Herren; Für meinen Volljährigen Sohn,der am 15.01.1985 geboren wurde , bezahle ich an Unterhalt 446 Euro .Dies ist durch Urteil fest gelegt.Jetzt wird aber der fall ein tretten,dass ich in einem monat die Arbeit wechseln muß ,und wenniger Verdienen werde . Also Alte Arbeitsstelle 2400 Euro Netto , neue Arbeitstelle 2000 Euro Netto .Dazu kommt,dass ich Verheiratet bin,die Frau hat nur ein Einkommen von 235 Euro.An die Geschiedene Frau brauch ich nichts zu bezahlen. Meine Fragen . 1.)