Hallo, folgender Sachverhalt: Der Insolvenzverwalter unseres Bauträger wurde von uns schriftlich aufgefordert, sein Wahlrecht bezüglich § 103 InsO unverzüglich auszuüben, spätestens, bis zum Datum X, ansonsten würden wir davon ausgehen, dass eine Erfüllung nicht gewünscht ist. Der Berichtstermin findet erst in 3 ½ Wochen statt Der Insolvenzverwalter hat sich jetzt in der Frist nicht gemeldet, dementsprechend gehen wir davon aus, dass der IV auf eine Vertragserfüllung nicht besteht und somit das Vertragsverhältnis aufgelöst wurde/wird. Ist dies so richtig?