Nun ist die Frage, ob die Ehefrau grundsätzlich bei dem pfändbaren Betrag mit beachtet werden muss oder ob das nach freiem Ermessen stattfindet? ... Begründet wird diese Frage, da er nämlich mit dem neuen Verwalter einen persönlichen Termin vereinbart hatte, weil er ein Schreiben Anfang Nov. 09 erhielt, indem die Berechnung der Frau unberücksichtigt blieb zwecks Unterhalt und er somit auf einmal ab Nov. 09 einen Betrag zu zahlen hat von 5.632,60 € seit Februar 08. ... Einkommen meines Schwagers i.H.v. 1.407,45 €) Die letzte Frage ist, mein Schwager arbeitet in Östereich.