Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine außerordentliche Kündigung dürfte auf Grundlage Ihrer Schilderung hier nicht gerechtfertigt sein.
Der von Ihnen geschilderte Vorfall dürfte insoweit keinen wichtigen Grund zur Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung darstellen. Der genaue Wortlaut der Hausordnung ist mir zwar nicht bekannt, eine dahingehende Klausel wäre jedoch rechtlich nicht zu beanstanden.
Die meisten Fitness-Studios untersagen in ihren allgemeinen Nutzungsbedingungen das Training mit Sandalen oder Flip-flops. Hintergrund sind sicherheitsrelevante Erwägungen zu Ihrem eigenen Schutz wegen der Gefahr von Fußverletzungen durch Quetschungen oder herabfallenden Gewichten.
Der von Ihnen geschilderte Vorfall dürfte daher nicht ausreichen um ein weiteres Festhalten am Vertrag für Sie unzumutbar zu machen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 05.08.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Mikio Frischhut
Hopfengartenweg 6
90451 Nürnberg
Tel: 091138433062
Web: http://www.frischhut-recht.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Mikio Frischhut
Sehr geehrter Herr Frischhut,
vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.
Wie in meiner Schilderung erwähnt, wird in den AGBs auf die Hausordnung verwiesen und in dieser steht nicht das Flip Flops nicht erlaubt sind.
Auszug aus der Hausordnung:
TRAININGSKLEIDUNG
Das Betreten der Trainingsräume ist nur in Sportbekleidung und mit sauberen Sportschuhen gestattet. Aus hygienischen Gründen ist die Nutzung der Trainingsgeräte nur mit Handtuch erlaubt.
Ich habe über viele Jahre Vollkontakt-Kampfsportarten traniert und diese werden meistens Barfuß ausgeübt (auch Gerätetraining), hier dient das Barfußtraining zur Stabilisierung der Muskeln. Wenn mir eine 20 KG Hantel auf meinen Trainingschuh oder Fuß fällt, macht das nach meiner Auffassung keinen Unterschied. Mir ist völlig bewußt, dass Flip Flops nicht für das Laufband oder das trainieren mit sehr hohen Gewichten geeignet sind. Soviel Intelligenz sollte man seinen Kunden auch zumuten und wenn nicht sollte man dies in der Hausordnung klarstellen.
Ich denke nach wievor, dass ein Rauswurf nicht gerechtfertigt ist und in keinem Verhältnis steht. Zumahl in der Hausordnung nicht explizit darauf verwiesen wird und ich schon mehrfach in dem Studio trainiert hatte, ohne das mich ein Trainer diesbezüglich aufmerksam gemacht oder verwarnt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ausweislich der von Ihnen zitierten Hausordnung werden zumindest auch Sportschuhe als Voraussetzung für das Betreten der Trainingsräume gemacht. Ich bleibe daher dabei, dass der Verweis auf die Hausordnung vorliegend eine außerordentliche Kündigung nicht rechtfertigen dürfte.
Bedenken Sie, dass eine außerordentliche Kündigung nur berechtigt ist, wenn für eine Vertragspartei das Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist schlichtweg unzumutbar ist. Genau dies dürfte vorliegend jedoch nicht der Fall sein. Sicher kann ich Ihren Unmut über die Entscheidung des Trainers nachempfinden doch steht es Ihnen auch frei Ihr Training jederzeit mit geeignetem Schuhwerk fortzusetzen. Ich gehe davon aus, dies wäre auch am selben Tag noch der Fall gewesen.
Wäre die Kündigung Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung, so würde das Gericht, nach meiner Einschätzung, die außerordentliche Kündigung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für unwirksam erachten.
Ich hoffe, Ihre Nachfrage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.iur. Mikio Frischhut, Rechtsanwalt