Arbeitsvertrag auf Besonderheiten prüfen
vom 11.4.2008
49 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Vertragsstrafe Löst der Arbeitnehmer unter Bruch des Vertrages das Arbeitsverhältnis, tritt er trotz gültigen Arbeitsvertrages seinen Dienst nicht rechtzeitig an, oder hat er durch schuldhaftes Verhalten eine fristlose Kündigung veranlaßt, so hat der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer Bruttomonatsvergütung zu zahlen. ... Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieser Vertrag ist zweifach ausgefertigt.