Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der steuerpflichtige Bruttolohn ist die Basis für den Steuerabzug. Er errechnet sich aus dem Stundenlohn x geleistete Stunden und ist die Berechnungsgrundlage für die Lohnsteuer. Der Umstand, dass Sie weniger Stunden gearbeitet haben, als im Vertrag vereinbart, hat für die Berechnung bzw. Für die Zulässigkeit der Abwälzung keine Bedeutung. Denn auch in dem Fall muss die Steuer gezahlt werden. Wenn die Abwälzung Ihnen nicht passt, versuchen Sie mit Ihrem AG die Vertragsänderung herbeizuführen. Die Abwälzung ist im § 40 III EStG
geregelt und ist auch für Teilzeitbeschäftigte bzw. Minijober zulässig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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