guten tag, ich habe folgendes problem: mein mitbewohner und ich sind vor etwa einem jahr zusammen gezogen, stehen beide als hauptmieter im vertrag. da es mit ihm jedoch zu persönlichen zerwürfnissen kam, beschlossen wir dass ich aus der wohnung ausziehe. da wir nun beide hauptmieter sind kann der vertrag nicht teilweise, sondern nur gemeinschaftlich gekündigt werden. weil mein mitbewohner aber weiterhin in der wohnung bleiben möchte kam dies nicht in frage - die schwierigkeit ist nämlich dass mein vermieter keine wg mehr möchte und mein mitbewohner die wohnung alleine gar nicht bezahlen kann, da er von hartz 4 lebt. die wahrscheinlichkeit dass mein vermieter mit dem mitbewohner einen neuen vertrag macht ist daher verschwindend gering. einen untermieter als alternative erlaubt mein vermieter ebenfalls nicht (obwohl er dies meines wissens eigentlich nicht verweigern darf). er meinte aber nun dass ich ihm einfach einen stichtag nennen solle ab dem ich nicht mehr in der wohnung bin, und der alte vetrag würde einfach mit meinem mitbewohner weiterlaufen. dies habe ich auch getan, und den vermieter gebeten mir schriftlich zu bestätigen, dass ich ab diesem zeitpunkt aus dem vertrag entlassen bin und mein mitbewohner der volle hauptmieter ist. eine solche bestätigung verweigert er allerdings. ich befürchte der vermieter hat mich mit seinem "angebot" irregeführt, da er mich nicht darauf hingewiesen hat dass ich nach wie vor rechtlich verpflichtet bin für die miete aufzukommen, solange mein name im vertrag steht. was soll ich jetzt tun -denn ich habe bereits einen neuen mietvertrag unterzeichnet und befürchte dass ich trotzdem noch für die alte wohnung bezahlen muss, da ich mir nicht vorstellen kann dass mein mitbewohner die komplette miete alleine bezahlt. die einzige möglichkeit die ich mir noch vorstellen kann ist dass mein mitbewohner mir schriftlich bestätigt dass er alleine für die miete haftet. aber wäre eine solche vereinbarung rechtsgültig bzw kann mich der vermieter dann nicht mehr belangen?