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Haben unsere Mieter ein Vorkaufsrecht?

9. Juli 2007 19:11 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Wir haben ein 2-Familienhaus und bewohnen eine Wohnung davon selbst. Die andere Wohnung ist seit 10 Jahren vermietet. Nun möchten wir eventuell die vermietete Wohnung verkaufen.
Haben die dort wohnenden Mieter ein Vorkaufsrecht?
Falls dem so ist kann man sich trotzdem für andere Käufer entscheiden?
Welche Kündigungsfrist hätten die Mieter wenn wir vor dem Verkauf kündigen?
Welche Kündigungsfrist hätten die Mieter wenn die Wohnung an jemanden verkauft würde und dieser dann Eigenbedarf geltend macht?
Besten Dank

9. Juli 2007 | 19:19

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Den Mietern steht nach der zwingenden Vorschrift des § 577 BGB ein Vorkaufsrecht für den Fall zu, dass die Mietwohnung nach Abschluss des Mietvertrages in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird. Entsprechendes gilt nach § 2 b WoBindG bei einer preisgebundenen Wohnung.

Da es sich, nach Ihrer Schilderung, nicht um Wohneigentum nach dem WEG handelt, wird das gesetzliche Vorkaufsrecht hier nicht greifen.

Die Mieter könnten allerdings nach den mietvertraglichen Vereinbarungen ein Vorkaufsrecht haben - dies müsste aber anhand des Mietvertrages geprüft werden.

Die Kündigungsfrist des Vermieters beträgt nach der Mietzeit von 10 Jahren nunmehr 9 Monate. Der Verkauf begründet jedoch kein Kündigungsrecht, so daß der neue Vermieter, wenn er denn Eigenbedarf hat, das Mietverhältnis aus diesem Grunde kündigen könnte, Sie jedoch nicht, wenn Sie die Wohnung verkaufen möchten.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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