Zahlungsbeweislast
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Frau F. schilderte wieder die Situation und auch ihre Absicht, den Betrag mit Sicherheit kein zweites Mal zu zahlen. Der Anwalt hatte allerdings eine Sendungsquittung von UPS, auf der stand, dass das Paket "frei Haus" ausgeliefert wurde. ... Inzwischen hat Frau F. vom Amtsgericht die Aufforderung erhalten, den Betrag (inzwischen fast doppelt so hoch) zu zahlen oder Widerspruch einzulegen gegen diesen Bescheid.