Aufteilung nicht bewertbarer und wertloser Gegenstände in einer Erbengemeinschaft
vom 6.12.2014
58 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Für den Kontostand und Goldschmuck besteht natürlich Einigkeit, dass der Wert durch 3 geteilt wird. ... Außerdem habe ich den Schmuck kostengünstig schätzen lassen und diesen Wert jeweils inkl. ... Wir sind uns auch einig, dass die Kosten eines Sachverständigen in keinem vernünftigen Verhältnis zum Wert stehen würden.