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Kosten des Pflegeheim, Finanzen der dementen Oma, Erbe?

25. April 2022 11:58 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


15:21

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um die Beantwortung der untenstehenden 4 Fragen, bitte wenn möglich auch so nummeriert für bessere Übersicht.

Folgende Situation:
Mein Großvater ist letztes Jahr leider verstorben. Seine Frau, meine Oma, hat alles geerbt und wurde in dem Zusammenhang ins Pflegeheim gegeben, da sie durch ihre Demenz nicht mehr allein wohnen konnte bzw. der Aufwand für meinen Bruder zu groß wurde.

Mein Bruder wohnt schon seit Jahren mietfrei in der großen Wohnung im 1. Stock des Hauses der Großeltern. Er wurde zum Betreuer meiner Oma eingesetzt bzw. hat sich einsetzen lassen.
Nun wird uns immer wieder mitgeteilt, dass das Geld der Oma nicht mehr lange reicht für das Heim und in wenigen Monaten das Konto leer ist, danach "ist ja dann das Haus fällig und es gibt nichts mehr zu erben".

1. Müsste mein Bruder als Betreuer nicht alles dafür tun, dass die Finanzen meiner Oma stimmen? Darf er weiterhin mietfrei in der Wohnung im Haus bleiben, während das Konto der Oma leer wird?

2. Die Wohnung von Oma und Opa steht seit einem Jahr leer. Mein Bruder wollte diese bis heute nicht vermieten. Nun hat er eine Familie aus der Ukraine in die Wohnung gelassen, ohne Mietvertrag und kostenlos. Gleiche Frage: Müsste hier nicht dafür gesorgt werden dass die Immobilie der Oma finanziell bestmöglich genutzt wird? Beide Wohnungen Könnten sicherlich je 500 Euro Kaltmiete monatlich einbringen.
Ganz abgesehen davon, dass es sicher nicht im Sinne unserer Oma wäre dass nun völlig Fremde in ihren Möbeln sitzen.

3. Mein Bruder und ich sind die einzigen Enkel meiner Oma. Unsere Mutter, das einzige Kind unserer Oma, ist leider schon länger verstorben.
Wenn ich es richtig verstehe: wenn unsere Oma verstirbt nachdem das Konto schon längere Zeit leer war, hat das Pflegeheim natürlich offene Forderungen. Wer muss diese bezahlen? Ich hatte gelesen, dass Enkel nicht für ihre Großeltern aufkommen müssen?

4. Nach dem Tod meiner Oma erben mein Bruder und ich zu je 50% (falls er es nicht vorher noch schafft, sich das Haus schenken zu lassen...).
Angenommen Haus und Grund sind dann 150.000 Euro wert. Das Heim möchte 50.000 Euro haben. Keiner von uns beiden kann (will) den anderen auszahlen.

Dann muss mein Bruder aus dem Haus ausziehen oder alternativ mir Miete zahlen? Immerhin gehört mir dann die Hälfte.
Wir verkaufen dann das Haus, bezahlen davon das Heim und teilen den Rest, korrekt?


Falls es wichtig ist: mein Bruder und ich sind beide Anfang 30.
Ich danke jetzt schon im Voraus.
Danke und beste Grüße.

25. April 2022 | 13:09

Antwort

von


(742)
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63667 Nidda
Tel: 06043 801 59 60
Web: https://ra-krueckemeyer.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.

1. Ihr Bruder muss als Betreuer die Finanzen im wohlverstandenen Interesse der Großmutter verwalten. Wenn er bislang mietfrei wohnen durfte, ist die finanzielle Lage (das Konto wird leer) kein Grund das mietfreie Wohnen aufzuheben. Das kann sich ändern, wenn die Rücklagen tatsächlich aufgebraucht sind.

2. Wenn Ihr Bruder nicht begründen kann warum bislang eine Vermietung nicht erfolgt ist, dürfte im Leerstand eine Pflegeverletzung zu sehen sein. Die Überlassung an Flüchtlinge ist zunächst nicht zu beanstanden, allerdings müsste er sich hier um die Vergütung durch die Stadt kümmern. Kümmert er sich grundlos nicht, liegt eine Pflichtverletzung vor.

3. Zunächst ist das Vermögen der Großmutter zu verwerten. Falls vorhanden wäre dann also die Immobilie zu verkaufen. Das Sozialamt wird dann die Kinder und Enkel ansprechen. Wenn dann kein Unterhalt an die Großmutter zu zahlen ist (zu geringes Einkommen), zahlt die Sozialkasse. Diese versucht dann auf den Nachlass zuzugreifen.
In jedem Fall muss der Betreuer sich rechtzeitig um die Sozialleistungen kümmern.

4. Sie und Ihr Bruder bilden nach dem Tod eine Erbengemeinschaft. Wenn Ihr Bruder die Immobilie weiter bewohnt muss er Ihnen anteilige Miete auszahlen. Bei Verkauf tritt die von Ihnen genannte Folge ein. Sollte Ihr Bruder den Verkauf verweigern, müssten Sie den Weg über die Teilungsversteigerung wählen.

Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 25. April 2022 | 15:11

Sehr geehrter Hr. Krueckemeyer,
danke für Ihre schnelle Antwort.

Meine Rückfrage dazu:

2. Die Vermietung, auch wenn sie offiziell an die Stadt erfolgt, fällt uns doch beim Verkauf wieder auf die Füße? Die Mieter bleiben dann im Haus und wir müssen das Haus vermietet verkaufen?

3. Bitte erklären Sie das noch etwas genauer. Kinder gibt es wie gesagt keine mehr, nur uns zwei Enkel.
Wir verdienen beide deutlich unter 100.000 Euro im Jahr (gemeinsam mit meinem Mann etwas mehr, aber der ist bei dieser Rechnung hoffentlich nicht betroffen??).
Was bedeutet denn, die Sozialkasse versucht auf den Nachlass zuzugreifen? Wer bekommt denn die Rechnung und wer muss nach dem Tod meiner Oma was tun? Der Verkauf des Hauses kann dann hoffentlich auch nur durch beide Erben stattfinden, hier sind Alleingänge meines Bruders unmöglich?

Vielen Dank!
Beste Grüße.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. April 2022 | 15:21

Sehr geehrter Fragesteller,

Zu 2. Richtig, ein Verkauf erfolgt dann vermietet. Dies muss aber kein rechtlicher Nachteil sein. Abgesehen davon, werden durch die besondere Flüchtlingssituation nur kurzzeitige Verträge geschlossen (die außerdem recht gut vergütet werden). Eine Vermietung (also auch eine reguläre Vermietung) wäre in jedem Fall sinnvoll um Einnahmen zu generieren und dadurch die Notwendigkeit des Verkaufs hinauszuschieben.

Zu 3. Sie werden falls Sozialhilfe beantragt wird, über Ihre Einkommenssituation befragt. Da es sich hierbei um das Familieneinkommen handelt wird auch Ihr Mann hierzu Angaben machen müssen. Die Forderungen der Sozialkasse wird an die Erbengemeinschaft gerichtet.
Ein Verkauf durch Ihren Bruder alleine ist nicht möglich wenn Ihre Großmutter verstorben ist. Als Betreuer kann er den Verkauf veranlassen (muss hierfür aber die Zustimmung des Betreuungsgerichts einholen). Zur Klarstellung: erst einmal muss Ihre Oma Ihr Vermögen verbrauchen, hierzu gehört auch die Immobilie. Oftmals lässt sich die Sozialkasse hier nur eine Sicherung eintragen, aber es wird nicht einerseits das Haus (als Erbe) geben und andererseits Nachlassverbindlichkeiten (Forderungen der Sozialkasse) die nicht bedient werden müssen.

Sollten weitere Nachfragen bestehen, können Sie mich via Email kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt

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