Fitnesstudio: Rücknahme einer vorzeitigen Kündigung rechtens?
vom 5.11.2009
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Darauf bekam ich wieder ein neues Schreiben: "Da Ihr Kündigungsschreiben nicht innerhalb der 3-monatigen Frist eingegangen ist, hat sich der Vertrag um ein Jahr verlängert, die Beitrag wird demnächst abgehoben." Nun meine Frage: wurde der Vertrag nicht mit der ersten Bestätigung einvernehmlich gekündigt und bedarf eine Verlängerung nun nicht meiner Zustimmung?