Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Hier kommt es natürlich darauf an, wie der Vertrag zustande gekommen ist und welche Vertragsgrundlagen dem zugrunde liegen. Sicher weist der Betreiber AGB auf, aus welchen sich auch die Kündigungsfristen ergeben.
Weiterhin ist fraglich, ob bei Vertragsschluss Einsicht in die Vertragsbestandteile / AGB genommen werden konnte, hatten Sie also Kenntnis von den Kündigungsfristen.
Man kann bei dem Anbieter cyberservices aber davon ausgehen, dass dieser tendenziell eher unseriös ist und nicht alles regelkonform gelaufen ist.
Daher sollten Sie der Forderung widersprechen und darauf bestehen, dass der Vertrag – falls überhaupt ein solcher zustande gekommen ist – ordnungsgemäß gekündigt worden ist.
Gern können Sie mir auch die Unterlagen zukommen lassen. Dann kann ich den Sachverhalt genauer prüfen und Sie ggf. auch gern vertreten.
Diese Antwort ist vom 22.07.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Sehr geehrter Herr Schwerin,
die von mir gekündigte Mitgliedschaft bei cyberservices b.v. war von mir beabsichtigt. laut AGB müssen mindestens 10 Tage vor dem nächsten Abrechnungszeitraum die Kündigung elektronisch oder via Briefpost gemacht werden. am 23.05. habe ich gekündigt, am 25.05. eine Antwort erhalten und am 02.06. wurde von meinem Konto abgebucht. Das ist demnach auch rechtens. Unfair ist von Seiten des Supports, dass dieser sagt, dass meine Kündigung mit sofortiger Wirkung wie gewünscht ausgeführt wird. Da sollte man doch schreiben, dass laut AGB und den darin enthaltenen Kündigungsfristen eine Kündigung erst nach dem nächsten Abrechnungszeitraum möglich ist. Dies geschah nicht und daher habe ich nicht gezahlt.
So wie ich gerade wohl selbst bemerke komme ich nicht darum herum auch wenn der Service auf der Seite Affaire.com äussert unseriös und betrügerisch wirkt. Ich hoffe Sie können mir etwas anderes mitteilen.
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Das Vorgehen ist hier nicht unbedingt haltbar. Der Service und das Vorgehen von cyberservices ist unseriös.
Im Grunde genommen sollten Sie nicht zahlen, da Sie rechtzeitig und rechtmäßig gekündigt haben.
Sollte die Gegenseite weiter Druck ausüben, sollten Sie sich überlegen, ggf. die Sache einem Anwalt zu übergeben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt