Zwangsvollstreckung in Miteigentumsanteil am Grundstück
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Eheleute sind Miteigentümer je zur Hälfte eines EFH. Das EFH hat einen Wert von 150.000€ und ist mit beiden Miteigentumsanteilen mit zwei Grundschulden zu je 50.000 belastet, die zwei verschiedene Darlehen sichern, deren Rückzahlung beide Eheleute schulden. Ein Gläubiger hat nur gegen den einen Ehegatten eine Forderung, deretwegen er die Zwangsversteigerung des hälftigen Miteigentumsanteils des "schuldigen" Ehegatten beantragt hat.