Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
1.Wie komme ich da aus dem Vertrag,Zahlungspflicht raus ohne Zwangsversteigerung weitere Kosten und Schufaeintrag.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, zahlen Sie das Darlehen allein ab. Die Frage ist in diesem Zusammenhang, ob der Darlehensvertrag alleine auf Sie läuft oder auch gleichzeitig mit auf Ihre Exfrau.
Sofern der Darlehensvertrag nämlich auch auf den Namen Ihrer Exfrau läuft, würden Sie gegenüber der Darlehensgebenden Bank nämlich als so genannte Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB
haften mit der Folge, dass wenn Sie die Raten allein abzahlen, zieht die Hälfte der jeweiligen Zahlung gem. § 426 BGB
im Wege des so genannten Gesamtschuldnerausgleich von Ihrer Exfrau erstattet verlangen könnten. Wie bereits gesagt gilt dieses aber grundsätzlich nur, sofern Sie beide im Darlehensvertrag stehen.
Sofern Sie allein im Darlehensvertrag stehen,haben Sie grundsätzlich leider keinen Rückforderungsanspruch bezüglich der gezahlten Raten gegenüber Ihrer Exfrau. Die Situation wäre dann aber verständlicherweise natürlich unbefriedigend, weil Sie sozusagen völlig ohne Gegenleistung dann das Eigentum Ihrer Exfrau (also der Miteigentumsanteil) vermehren würden.
Aus dem Darlehensvertrag kommen Sie grundsätzlich nur über eine Einigung mit der Bank hinaus. Sollte Ihre Exfrau an dem Darlehensvertrag beteiligt sein, so müsste zusätzlich auch noch Ihre Exfrau zustimmen
2.Kann ich meine Wohnungshälfte an die Bank Verkaufen?
Ja dieses ist möglich.
Die Bank müsste natürlich auch bereit sein und die Wohnungshälfte abkaufen wollen.
3.Was für Konsequenzen hätte es wenn ich die Zahlungen einfach einstellen würde ?
Hier kommt es darauf an,ob der Darlehensvertrag ausschließlich auf Sie oder auf Ihre Exfrau gemeinschaftlich läuft.
Sollte der Darlehensvertrag auch auf Ihre Exfrau laufen und sie die Zahlungen einstellen, so wird man sich zunächst an Ihre Exfrau wenden.
Sollte Ihre Exfrau dann die Darlehensraten nicht zahlen wollen oder können, würde es früher oder später auf eine Zwangsversteigerung hinauslaufen.
Sofern der Darlehensvertrag ausschließlich auf Sie laufen würde und Sie die Ratenzahlungen einstellen würden,würden Sie zunächst eine Mahnung also eine Zahlungsaufforderung erhalten. Sollten Sie auch hierauf nicht zahlen, müssten Sie leider mit einer Zwangsversteigerung rechnen.
4.Kann ich meine Exfrau doch noch zum einlenken (Verkauf)zwingen.?
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind Sie Miteigentümer der Wohnung.
Wie bereits mitgeteilt können Sie Ihren Miteigentumsanteil auch ohne Zustimmung ihrer Exfrau verkaufen. Für einen Verkauf der gesamten Wohnung wäre aber die Zustimmung ihrer Exfrau erforderlich.
Sofern ihre Exfrau nicht zustimmt, hätten Sie grundsätzlich noch eine andere Möglichkeit. Sie könnten nämlich eine so genannte Teilungsversteigerung auch ohne oder sogar gegen den Willen Ihrer Exfrau veranlassen.
Dabei würde die Immobilie dann versteigert werden und der Versteigerungserlös würde (abzüglich der Verbindlichkeiten) unter den Eigentümern entsprechend der Miteigentumsverhältnisse aufgeteilt werden. Dieses wäre also ein gewisses Druckmittel.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
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Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Guten Tag !
Der Darlensvertrag läuft auf beide,mich u meine Exfrau.
Also tragen wir auch beide die Konsegwenzen..nach einer Zwangsversteigerung ,Schufaeintrag(beide),Restkosten,Versteigerungskoste..usw.,werden also auch auf beide geteilt?
MfG B
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Nachricht.
Das ist doch mal eine gute Nachricht.
Nach ihrer Schilderung ist Ihre Exfrau demnach hinsichtlich der Ratenzahlung für den Kredit genau so viel oder so wenig verpflichtet wie sie.
Sie könnten also grundsätzlich den Gesamtschuldnerausgleich geltend machen (siehe oben) und entsprechende Entschädigung von ihrer Exfrau verlangen.
Der Gläubiger (also die Bank)kann sich zwar grundsätzlich aussuchen, wen er von ihnen beiden in Anspruch nimmt, derjenigen, der aber in Anspruch genommen worden ist, kann sich die Hälfte von der anderen Seite (also sie von ihrer Exfrau) wiederholen (siehe oben).
Die Konsequenzen , die sie aufgezählt haben, tragen auch beide. Insoweit haben sie recht.
Ich hoffe ihre Nachfrage zu ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagnachmittag und alles Gute!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt