Kündigung oder Aufhebungsvertrag in Elternzeit
vom 19.3.2007
25 €
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Zum Thema Urlaubsansprüche, Überzeit sowie Eintritt in die Elternzeit hätte ich folgenden Vorschlag: - Ich arbeite noch bis 31. ... Jetzt ist nur die Frage, wie wir das machen: 1) Als Kündigung von mir (falls das wegen Arbeitslosengeld wichtig wäre) müssten wir das rückwirkend noch für Februar machen (du hast 3 Monate Kündigungsfrist). 2) Als Kündigung von Dir 3) Als Gemeinsame Beendigung (können wir Jederzeit machen) Das Büro würden wir bis zum 04. ... Fragen an Sie: - ist dies rechtskräftig?