XXXX (Firma)die durch die Einschaltung der Rechtsanwälte XXXXXX im Zusammenhang mit der Abmahnung und der strafbewehrte Unterlassungserklärung entstandenen Gebühren nach de gesetzlichen Reglungen der RVG(1,3 Geschäftsgebühr,§§2 II.13RVG i.V.m.Nr.2400VV RVG auf Grundlage eines Gegenstandes von 50.00,00 Euro zuzüglich Auslagepausale in Höhe von 20,00Euro,Nr.7002VVRVG) unverzüglich nach der ersten Zahlungsaufforderung zu erstatten XXXXX(Firma) bis spätestens 31.03.2006 Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen über Handlung gemä& Ziff 1 durch Vorlage eines verbindlich unterzeichneten Verzeichnisses,das Angaben zu enthalten hat über a)Liefermenge .Lieferzeit,Lieferpreis und Abnehmer, b)Angebotsmenge,Angebotszeit,Angebotspreis und Angebotsempfänger, c)Gestehungsosten unter Angabe der einzelnen Kostenfaktoren,Vertriebskosten sowie des erzielten Gewinns, d)die betriebene Werbung,insbesondere unter Angaben der Werbemedien,der Auflagehöhen von Werbeprospekten und der für die Werbung aufgewandten Kosten.