Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Leider scheinen die Abmahnung und die Unterlassungserklärung gerechtfertigt zu sein.
Wenn Sie tatsächlich Werke eines Künstlers ohne dessen Genehmigung veröffentlich haben, haben Sie wohl einen Urheberrechtsverstoß begangen.
Damit ist die Abmahnung und die weitere angeforderte Auskunftserteilung wohl gerechtfertigt.
Die Unterlassungserklärung besagt, dass Sie derartige Veröffentlichungen nicht mehr in der Zukunft begehen. Weiterhin müssen Sie über die weiteren Vergehen Auskunft erteilen.
Problematisch dürfte Punkt 4 sein, in der Sie sich zum Schadenersatz verpflichten. Allerdings wird der Künstler diesen Schaden nachweisen müssen. Hieraus können natürlich je nach Umfang der Vergehen finanzielle Belastungen auf Sie zukommen.
Hinsichtlich der Kosten des gegnerischen Rechtsanwalt geben Sie keine Auskunft. Diese sollten möglichst gering gehalten werden. Eine evtl. Kostentragungspflicht sollten Sie nicht abgeben, wenn deutlich hohe Forderungen gestellt werden. Rufen Sie im Zweifel den Kollegen an und erklären Sie Ihre Situation. Regelmäßig lassen sich Kostennoten so reduzieren.
Wenn Sie die UE nicht abgeben, werden Sie mit einer Klage rechnen müssen.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass es sich um eine summarische Prüfung handelt – im Zweifel sollten Sie einen Kollegen vor Ort aufsuchen, der eine genaue Prüfung vornehmen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt