Da er aber zumindest in den vergangenen 4 Jahren stets das Geld hatte, um alle zwei Jahre einen neuen Porsche zu kaufen/zu leasen, diverse Luxusurlaube zu machen und jeden Mittag beim Nobel-Italiener zu Mittag zu speisen, dachte ich daran, ab 10.02.09 ohne weiteren Verzug einen Urkundenprozess zu führen, da mir die Mühe lohnenswert scheint, einfach weil es noch gewisse pfändbare Masse gibt (hochwertige Einbauküche, diverse Designermöbel usw). ... B. zweite Zahlungsfrist nach ergebnislosem Verstreichen der ersten) einhalten oder kann ich sofort nach Verstreichen der ersten Zahlungsfrist (Einschreiben per Boten mit exakter Aufstellung der Rückstände und mit Kündigungsandrohung, sobald der 10.02.09 ergebnislos sprich zahlungslos verstreicht) die Urkunden-Klage einreichen ?