Sehr geehrter Ratsuchender,
da Sie nach Ihrer Schilderung Ihren Part (Bezahlung) anstandslos erfüllt haben, liegt kein sachlich gerechtfertigter Grund für eine Negativ-Bewertung vor. Allein deshalb liegen die Chancen, die Zustimmung zur Löschung der unberechtigten Negativ-Bewertung durchzusetzen, gut.
Sicherlich kann man in dem Zusatzkommentar auch eine herabwürdigende und unsachliche Äußerung sehen, so dass auch deshalb die Chancen der zivilrechtlichen Klage gut sind.
Hier sollten Sie aber VORAB noch einmal schriftlich mit Einschreiben/Rückschein der Verkäufer mit einer Frist von 14 Tagen auffordern, die Zustimmung zur Löschung zu erteilen, um ihn damit ordnungsgemäß in Verzug zu setzen. Erst danach sollte dann der Rechtsanwalt eingeschaltet werden, da DANN die Kosten als Verzugsschaden erstattungsfähig sind.
Sollte das Verfahren dann durchgeführt werden, werde ich Sie gerne an einen in Dortmund tätigen Kollegen verweisen.
Daneben besteht zwar die Möglichkeit, auch strafrechtlich gegen den Verkäufer vorzugehen; dabei müssen Sie aber bedenken, dass die dadurch entstehenden Kosten NICHT erstattungsfähig sind (Sie sie also selbst tragen müssen) und dass Verfahren aller Voraussicht nach eingestellt werden wird (Bezüglich der Beleidigung wird die Einstellung sicherlich erfolgen; bezüglich eines Betruges wird die Einstellung wegen des letztlich nicht eingetretenen wirtschaftlichen Schadens wohl erfolgen).
Daher würde ich von einen Strafverfahren abraten, zumal davon auszugehen ist, dass Microsoft ebenfalls direkt gegen den Verkäufer vorgehen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Thule-Bohle,
ich habe Ihren Rat befolgt und meinen Kontrahenten per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung in
Verzug gebracht, eine Reaktion von ihm blieb aus.
Wie kann ich nun meine Interessen durchsetzen?
Sie signalisierten die mögliche Verweisung an einen in Dortmund tätigen Anwalt! Die dortige Kanzlei Jeromin-Kraft, die auch hier im Forum aktiv ist und an die ich mich selbst gewandt hatte, möchte mich nicht vertreten! Kennen Sie einen versierten Kollegen?
MfG
DB
Sehr geehrter Ratsuchender,
es bleibt Ihnen nur noch die gerichtliche Auseinandersetzung.
Ich werde mich morgen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle