Arbeitnehmer kündigt in Elternzeit + Arbeitslosenversicherung
Der Vertrag wurde am 08. ... Sollte ich nun den bis zum 30.04.2011 bestehenden Vertrag nicht verlängern wird die Mitarbeiterin Arbeitslosengeld beziehen und danach Elterngeld, sofern sie keine neue Stelle findet. ... Den weiteren Verpflichtungen des Mutterschutzes kann ich entgehen, indem meine Mitarbeiterin zum 30.11.2011 heute schon, bei Verlängerung des Vertrages, von sich aus kündigt.