Hier meine Situation: * Seit 2,5 Jahren bei gleicher Firma in Deutschland im angestelltem Verhältnis. * Anfang des Jahres auf Reise gegangen, weil die Arbeit eher saisonal ist. * Während meines Australienaufenthalts kam der Lockdown und ich blieb länger als geplant. * Wegen den Gesundheitsrisiken die meine Arbeit bringt will ich noch nicht nach Deutschland zurück. * Da ich mein Arbeitsplatz unterstützen wollte, neue Mitarbeiter einzustellen, habe ich den Aufhebungsvertrag unterschrieben (mit Rückwirkung auf 30.6, ohne dass die ordentliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers eingehalten wurde) * Ich habe die Entlassungsentschädigung in Form von Aufhebung der geschuldeten Minusstunden erhalten. * Bin noch in DE gemeldet * ich habe mich online Arbeitssuchend gemeldet * habe also ab jetzt keine Krankenversicherung in Deutschland * Auch hier in Australien bin ich nicht krankenversichert Ich würde gerne mein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 aufrecht erhalten, bis ich zurückkomme. ... Oder kann ich den Antrag stellen wenn ich zurück bin (habe etwas mit 5 Jahren Anspruch gelesen..)?