Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für die gestellte Frage. Gerne helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wenn die Übernahme eines Verlustanteils vertraglich geregelt ist, oder auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage beruht, ist der Anspruch wie alle anderen Ansprüche auf dem normalen Zivilrechtsweg durchzusetzen. Dazu erfolgt in der Regel eine aussergerichtliche, mitunter anwaltliche Aufforderung, ggf. Mahnung und ggf.Fristsetzung;andernfalls bleibt die Klage vor den ordentlichen Gerichten.
Die Durchsetzung von Ansprüchen in die Schweiz ist etwas komplizierter, hier wird zu prüfen sein, wie die Rechtslage ist und ob überhaupt ein Fall internationalen Privatrechts vorliegt. Auch werden wir Ihre Ansprüche/Gegenansprüche etc. erörtern.
Aus Erfahrungen der Vergangheit hat sich gezeigt, dass gerade in Fällen mit Finanzmarkt/Devisenmarktbezug ein rasches Handeln nicht unangebracht ist.
Wegen der Einzelheiten ist eine alsbaldige Kontaktaufnahme empfehlenswert.
Mit besten Grüßen,
Rechtsanwalt Asthoff, Bielefeld
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