Filesharing Abmahnung Wohngemeinschaft
vom 7.6.2011
38 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz / Aachen
Hallo, ich wohne in einem haus, in dem auch erasmus studenten wohnen. da diese keinen internet vertrag abschliessen konnten, hab ich ihnenn erlaubt, mein netz gegen ein entglet von 5 euro pro person mitzunutzen. ich habe ihnen untersagt, illegale downloads aus dem internet zu tätigen. leider nur mündlich, aber im beisein von zeugen. am montag habe ich nun eine abmahnung der kanzlei waldorf und frommer in meinem briefkasten gefunden. diese kanzlei vertritt sony bmg. der heruntergeladene titel ist vom künstler "usher". ich selbst war zu der angegeben uhrzeit nicht daheim, kann das also nicht gewesen sein. beim durchsuchen der festplatten der erasmus studenten, hat sich heraus gestellt, dass einer der beiden, ein grieche, die betreffenden daten auf seinem pc hat. er hat den download auch zugegeben. ich habe bei der kanzlei angerufen und der anwältin gesagt, dass ich die betreffende person ausfindig machen konnte und sie sich auch mit der kanzlei in verbindung setzen wird. die aussage danach war dann, dass die kanzlei die unterlassungserklärung gerne von der betreffenden person unterzeichnet hätte. falls diese person aber die strafe (506 euro anwaltskosten zuzügl 450 euro strafe) nicht bezahlt, ich als besitzer des anschlusses dafür aufkommen muss.