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Telekom: Mehrwöchige Unterbrechung des Telefonanschlusses

18. Juni 2011 19:50 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


11:12

Was kann ich tun, um Telekom zum Handeln zu zwingen?
Die Sachlage (Auszug aus meinem Brief an Telekom):
"am 23.05.2011 besuchte uns unangemeldet und unaufgefordert ein Herr Conti, der sich als Mitarbeiter der Telekom auswies. Er inspizierte unsere Telefon- und Internetinstallation einschließlich Router etc. vom Keller bis zur Diele und empfahl uns die Umstellung auf einen neuen Tarif zu gleichen Kosten bei deutlich schnellerer Internet-Übertragungsrate. Herr Conti bestätigte ausdrücklich, dass diese Umstellung ohne jede Änderung an unserer derzeitigen hausinternen und gut funktionierenden Installation möglich sei.
Die zusätzlich in dem empfohlenen Tarifpaket enthaltene Möglichkeit des Fernsehempfangs über Internet ist für uns uninteressant, da wir über TV-Satellit und hochwertige Digitalreceiver bestens versorgt sind. Herr Conti empfahl deshalb, den Mediareceiver der Telekom einfach zurüchzuschicken, so dass sich die Tarifumstellung dann reduziert auf eine schnellere Internetverbindung zu gleichen Kosten wie zuvor.
Die technische Umstellung wurde Ihrerseits am 10.06.2011 durchgeführt. Seit diesem Tag funktionieren trotz dreimaliger Kontaktaufnahme mit Ihrer Hotline weder Telefon noch Telefax noch Internet!"
Nach 5 Tagen ohne Telefon kam endlich ein Telekom-Techniker, der bestätigte, dass unsere Installation für den neuen Tarif völlig ungeignet sei. Er veranlasste die Rückumstellung auf den alten Zustand.
Seitdem führen alle Anrufe bei der Hotline immer wieder zu der Antwort, dass die Umstellung bis zu 3 Wochen dauern kann; wir also ohne Internet, Telefon und Fax sind.

18. Juni 2011 | 20:30

Antwort

von


(1107)
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:

Es ist leider ein häufiges Problem bei dem Kundendienst von Telekommunikationsunternehmen und insbesondere bei sogenannten Hotlines, daß die Kunden lediglich vertröstet werden, aber keine greifbaren Schritte unternommen werden um das jeweilige Problem zu lösen.

Da in der Regel auch der Inhalt der jeweiligen Gespräche und etwaige Zusicherungen nicht nachgewiesen werden können, kommt man so bei fortgesetzten Problemen nicht weiter.

Grundsätzlich haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wenn Ihr Telefon- und Internetanschluß dauerhaft nicht funktioniert. Dafür ist normalerweise eine Abmahnung notwendig.

Nun verstehe ich Ihr Anliegen so, daß Sie nicht unbedingt den Vertrag kündigen wollen, sondern möglichst schnell wieder Ihren funktionierenden Telefonanschluß bekommen möchten. Auch in diesem Fall erscheint es mir der beste Weg bei Ihrem Vertragspartner mit einer Abmahnung Druck zu erzeugen.

Sie gehen am Besten so vor, daß Sie den Vertragspartner nachweisbar per Einschreiben und Rückschein zur Beseitigung der Mängel auffordern und eine letzte Frist von 10 Werktagen setzen. Gleichzeitig sollten Sie eine außerordentliche Kündigung androhen, falls die Mängel in diesem Zeitraum nicht behoben sind.

Es kann auch nichts schaden, wenn Sie in dem Schreiben gleichzeitig erwähnen, daß Sie sich Schadensersatzansprüche ausdrücklich vorbehalten, da der Mitarbeiter pflichtwidrig eine Verbindungsumstellung empfohlen hat, die für Ihren Anschluß nicht geeignet ist.

Nach aller Erfahrung reagieren Telekommunikationsunternehmen auf derartige Schreiben schneller als auf Anrufe bei der Hotline.


Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten. Ich stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die Direktanfrage gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt


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Rechtsanwalt Thomas Mack
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E-mail: tsmack@t-online.de



Rückfrage vom Fragesteller 18. Juni 2011 | 23:44

Hallo Herr Mack,
könnten Sie für mich die Abmahnung an die Telekom formulieren und in meinem Auftrag versenden? Ich würde Ihnen dann die beiden von mir bereits versandten Briefe und die Auftragsbestätigung der Telekom zukommen lassen.
Kosten?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. Juni 2011 | 11:12

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:

Sie können mir die Briefe und Auftragsbestätigung per e-mail zukommen lassen. Ich mache Ihnen dann ein Angebot bzgl. der Kosten für eine Abmahnung.

Ansonsten wünsche ich Ihnen noch einen schönen Sonntag.

Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt

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