Sehr geehrte Anwälte, ich hätte mal grundsätzlich auch aufgrund des Urteils vom Landgericht Kaiserslautern Az. 2 O 498/08 gewusst, welche Rechtslage gilt, wenn man ein Auto verkauft, dass ich hatte und das vor mir noch einen Besitzer, nämlich ganz am Anfang also im Jahre 2001 eine Autovermietungsfirma inne hatte. Mir hat das Auto also bis jetzt gehört, ich habe es nun verkauft. Der Kaufvertrag sah nun eine Spalte vor, in der ich angeben muss, ob das Auto mal als Mietwagen genutzt worden sei.