Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung sehe ich kaum eine realistsche Möglichkeit, Ansprüche durchzusetzen.
Sie müssten nachweisen können, dass der Verkäufer diesen Mangel gekannt nd Ihnen dann absichtlich verschwiegen hat. Die volle Darlegungs- und Beweislast liegt dabei bei Ihnen.
Allein, dass es Ihnen beim Kauf nicht mitgeteilt worden ist, wird nicht reichen, da auch die Nachforschungpflicht des Händlers beim damaligen Ankauf nicht so weit geht, dass der Motorblock zu Untersuchungszwecken geöffnet wird.
Möglich wäre der Nachweis ggfs. dann, wenn der Vorbesitzer ihnen gegenüber bestätigt, dass er den Händler beim damaligen Ankauf über den Mangel informiert hat oder Sie ggfs durch Einsicht beim Hersteller über mögliche Reparaturen dann einen zeitlichen Zusammenhang zur Standzeit beim Händler nachweisen können.
Ob das gelingt, ist zweifelhaft, wäre aber die einzige Möglichkeit, diesen Nachweis zu führen.Realistisch dürfte das fast unmöglch sein.
Ist es aber widererwartend der Fall, müssten Sie weiter darlegen und beweisen können, dass das vorherige Öffnen nicht bei Ihnen passiert ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
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