Badewannenablauf in darunterliegender Nachbarwohnung sichtbar
vom 27.1.2021
für 60 €
In meinen Rechnungen zur Badrenovierung von 1988 wurden vom Fliesenleger keine Kosten berechnet, die sich auf die 2. ... Im Palandtkommentar zu § 1004 BGB habe ich gelesen, dass der Beseitigungsanspruch nicht verjährt und ein neuer Eigentümer einen neuen Anspruch auf Beseitigung hat. ... Meine weiteren Fragen: Ist die Forderung, das Badezimmer einzureißen um meine Wanne höher zu legen, auf erstes Anfordern verhältnismäßig (analog § 912 BGB)?