ich möchte meinen Arbeitgeber nach 10 Jahren verlassen, in meinem alten Arbeitsvertrag der vor 10 Jahren aufgesetzt wurde steht drin: Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende, Kraft Gesetztes eintretende Verlängerungen der Kündigungsfrist nach längerer Beschäftigungsdauer gelten für beide Vertragsparteien. § 622 BGB (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen ... 3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, diese Frist laut § BGB 622 würde dann auch für meinen Arbeitsvertrag gelten und ich könnte das Unternehmen zum 30.07.2024 verlassen und bei dem neuen Arbeitgeber zum 01.08.2024 anfangen richtig ?