Erbschaftssteuerberechnung nach Verkaufspreis oder Verkehrswert eines Grundstücks?
vom 9.5.2022
für 63 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
Sehr geehrte Damen und Herren, im vorliegenden Fall ist der Erblasser im April 2021 verstorben, und bis Ende Juni 2022 dieses Jahres muss die Erbschaftssteuer-Erklärung der Erbengemeinschaft an das für die Erbschaftssteuer zuständige Finanzamt abgegeben werden. Hier wird dann ein geringer geschätzter Verkehrswert für ein Grundstück mit einem stark sanierungsbedürftigen Wohnhaus abgegeben (unter Zuhilfenahme eines Steuerberaters). Vom Erbschaftssteuer-Finanzamt ergeht dann nach meinen Recherchen ein vorläufiger Erbschaftssteuer-Bescheid - die genaue Bewertung des Grundstücks erfolgt im Nachgang durch das örtliche Finanzamt.